Fahrschulwechsel leicht gemacht
Du bist umgezogen, Du kommst mit Deinem Fahrlehrer nicht klar oder bist mit der Ausbildung nicht zufrieden?
Ein Fahrschulwechsel ist jederzeit möglich!
Die bisherige Fahrschule ist verpflichtet eine Bescheinigung über die bisher erfolgte theoretische und praktische Ausbildung auszustellen. Sollte erst ein Teil der theoretischen Ausbildung absolviert sein, muß die Fahrschule sogar einen Teil des Grundbetrages erstatten; eine Wechselgebühr ist nicht zulässig.
Bei zu langem zögern, muß man eventuell nochmals
- sich neu anmelden
- die Theoriestunden wiederholen
- die Sonderfahrten wiederholen
- die Theorieprüfung wiederholen
- erneut einen Führerscheinantrag stellen
Bei Interesse an einem Wechsel einfach eine E-Mail an Holthausen@BE-Fahrschule.de oder Tel. 0211 - 75 81 74.