Voraussetzungen für die Theoretische Prüfung
- Dein Prüfauftrag muß vorliegen (in Düsseldorf 6 bis 8 Wochen nach Beantragung)
- Du am vorgeschriebenen Theorieunterricht teilgenommen hast (Bescheinigung von uns)
- frühestens drei Monate vor erreichen des Mindestalters
Ort und Zeit der Prüfung
Düsseldorf-Garath
Frankfurter Straße 201
40595 Düsseldorf
Dienstags: 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Anfahrt:
Bus: 789 (Garath ,
Westseite)
S-Bahn: S6 (-Garath)
Düsseldorf-Derendorf
Vogelsanger Weg 6
40470 Düsseldorf
Montags: 7:30 Uhr - 10:00 Uhr und
Donnerstags: 13:00 Uhr - 18:00 Uhr (hier ist mit langen Wartezeiten zu rechnen)
Anfahrt:
S-Bahn: S6 (-Derendorf)
Straßenbahn: 701 (Haeselerstraße)
Mitzubringen sind:
- Ausbildungsbescheinigung (gibt's in der Fahrschule)
- Prüfungsgebühr von 20,83 € für die theoretische Prüfung (sofern nicht überwiesen). Falls überwiesen, zur Sicherheit den Überweisungsbeleg mitnehmen.
- Gültiger Personalausweis oder Pass
Nach der Theorieprüfung
Bei Nichtbestehen, kann die theoretische Prüfung frühestens nach
14 Tagen wiederholt werden.
Wird die theoretische Prüfung nicht innerhalb der Gültigkeit des
Prüfauftrages (1 Jahr) bestanden, muß ein neuer Antrag beim Straßenverkehrsamt
gestellt werden.
Die Gebühren (TÜV und Fahrschule) sind bei einer Wiederholungsprüfung
erneut zu entrichten. Es lohnt sich also zu lernen.
Eine bestandene theoretische Prüfung bleibt ein Jahr gültig, die Gültigkeit des Prüfauftrages verlängert sich entsprechend.
Was wird geprüft
In der theoretischen Prüfung hat der Bewerber nachzuweisen, dass er
- ausreichende Kenntnisse der für das Führen von Kraftfahrzeugen maßgebenden gesetzlichen Vorschriften sowie der umweltbewussten und energiesparenden Fahrweise hat und
- mit den Gefahren des Straßenverkehrs und den zu ihrer Abwehr erforderlichen Verhaltensweisen vertraut ist.
Die Prüfung erfolgt anhand von Fragen, die in unterschiedlicher Form und mit Hilfe unterschiedlicher Medien gestellt werden können (§ 16 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 FeV).
Jede Prüfung enthält Fragen aus dem Grundstoff und dem Zusatzstoff
des Fragenkatalogs. Der Grundstoff beinhaltet den für alle Klassen
geltenden Prüfungsstoff, der Zusatzstoff den Stoff, der sich aus den
besonderen Anforderungen der jeweiligen Klasse ergibt.
Bei einer Prüfung mehrerer Klassen in einem Termin wird der Grundstoff
nur einmal geprüft. Bei Vorbesitzregelungen (§ 9 FeV) darf der
Zusatzstoff für die Erweiterungsprüfung erst geprüft werden,
wenn die theoretische Prüfung für die erforderliche Vorbesitzklasse
bestanden ist.
Prüfungen eines Bewerbers für mehrere Klassen in einem Prüfungstermin werden getrennt bewertet. Mit der theoretischen Prüfung für die Erweiterung einer Fahrerlaubnis darf erst begonnen werden, wenn die theoretische Prüfung in der Klasse, die Voraussetzung für die Erweiterung ist, bestanden wurde (Anlage 1).
Führerschein-Erweiterungen
Bei der Prüfung zur Erweiterung einer Fahrerlaubnis werden der Grundstoff und der Zusatzstoff geprüft. Auch in diesem Fall gelten die Regelungen für die Prüfung mehrerer Klassen in einem Termin.
Die theoretische Prüfung entfällt bei der Erweiterung
- einer leistungsbeschränkten Fahrerlaubnis der Klasse A auf eine unbeschränkte Klasse A vor Ablauf der zweijährigen Frist nach § 6 Abs. 2 Satz 1 FeV,
- der Klasse B auf die Klasse BE,
- der Klasse C1 auf die Klasse C1E,
- der Klasse D auf die Klasse DE und
- der Klasse D1 auf die Klasse D1E
Fremdsprache, mündlich
Die theoretische Prüfung ist grundsätzlich in deutscher Sprache abzulegen. Die zuständigen obersten Landesbehörden können zulassen, dass die Fragen in anderen Sprachen, unter Hinzuziehung eines beeidigten oder eines öffentlich bestellten und vereidigten Dolmetschers oder Übersetzers auf Kosten des Bewerbers sowie deutsch- und gegebenenfalls fremdsprachig mit Hilfe anderer Medien, insbesondere mit Bildschirm, auch mit Audio-Unterstützung, gestellt werden (Anlage 7 FeV).
Bei mündlichen Prüfungen ist mit Zustimmung des Bewerbers die Aufzeichnung auf Tonträger möglich. Wird dies abgelehnt, findet die Prüfung schriftlich statt.
Die mündliche Prüfung muss nach Inhalt und Umfang der schriftlichen Prüfung entsprechen; Verständnishilfen sollen gegeben werden.
Für Bewerber, die nicht ausreichend lesen können, besteht die Möglichkeit — gegebenenfalls mit Audio-Unterstützung — mündlich geprüft zu werden.
Bei der Prüfung von Gehörlosen ist ein Gehörlosendolmetscher zuzulassen (Anlage 7 FeV).
Die Technische Prüfstelle bestimmt den Dolmetscher oder Übersetzer.
Für die Prüfung der Klasse B und die Prüfung des Grundstoffes in den anderen Klassen (ausgenommen Mofa) stehen Übersetzugen in folgenden Sprachen zur Verfügung:
- Englisch
- Französisch
- Griechisch
- Italienisch
- Polnisch
- Portugiesisch
- Rumänisch
- Russisch
- Kroatisch
- Spanisch
- Türkisch
Bewertung der Prüfung
Zulässige Fehlerpunkte:
Klasse | Anzahl Fragen Grundstoff (bei Erweiterung) |
Anzahl Fragen Zusatzstoff | Mögliche Fehlerpunkte (bei Erweiterung) |
Zulässige Fehlerpunkte bei Ersterwerb 1) | Zulässige Fehlerpunkte bei Erweiterung 1) |
A, A1, B, L, M, S, T | 20 (10) | 10 | 110 (72) | 10 | 6 |
C1 | (10) | 20 | (105) | 2) | 10 |
C | (10) | 27 | (128) | 2) | 10 |
CE | (10) | 20 | (105) | 2) | 10 |
D1 | (10) | 25 | (121) | 2) | 10 |
D | (10) | 30 | (138) | 2) | 10 |
1) Die Prüfung ist auch mit 10 Fehlerpunkten nicht bestanden falls zwei Fragen mit der Wertigkeit 5 falsch beantwortet wurden
2) Klasse nur als Erweiterung möglich