Märchen und Legenden
Es gibt wohl über nichts so viele Legenden wie über die praktische
Fahrerlaubnisprüfung. "Ich habe nur einmal nicht in den Rückspiegel
geschaut, da hat mich der blöde Prüfer durchfallen lassen",
"eine Einmündung nicht gesehen und nicht abgebogen und schon durchgefallen",
um nur einige zu nennen. Das mag den Prüflingen so vorkommen, aber es
sind dann schon vorher andere Fehler gemacht worden und der fehlende Spiegelblick
oder das Übersehen der Einmündung waren dann der ausschlaggebende
Fehler.
Auch gibt es einen Fehlerbericht am Ende einer nicht bestandenen Prüfung,
wo alle Fehler aufgelistet sind. Siehe auch unten "Bewertung der Prüfung".
Grundsätzlich gilt, daß die Prüfer auch nur Menschen sind, und es ihnen lieber ist, am Ende der Prüfung den Führerschein auszuhändigen.
Aufgabe in der Prüfung
In der praktischen Prüfung hat der Bewerber nachzuweisen, dass er über die zur sicheren Führung eines Kraftfahrzeugs, gegebenenfalls mit Anhänger, im Verkehr erforderlichen technischen Kenntnisse und über ausreichende Kenntnisse einer umweltbewussten und energiesparenden Fahrweise verfügt sowie zu ihrer praktischen Anwendung fähig ist. Der Bewerber hat ein der Anlage 7 FeV entsprechendes Prüfungsfahrzeug für die Klasse bereitzustellen, für die er seine Befähigung nachweisen will.
Beim Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klasse L bedarf es nur einer theoretischen Prüfung. Dies gilt auch beim Erwerb einer Mofa-Prüfbescheinigung.
Die praktische Prüfung darf erst nach Bestehen der theoretischen Prüfung und frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters abgenommen werden.
Prüfungen eines Bewerbers für mehrere Klassen in einem Prüfungstermin werden getrennt bewertet. Mit der praktischen Prüfung für die Erweiterung einer Fahrerlaubnis darf erst begonnen werden, wenn die Prüfung in der Klasse, die Voraussetzung für die Erweiterung ist, bestanden wurde.
Vor Beginn der Prüfung
Vor Beginn der Prüfungsfahrt ist dem Bewerber zu erläutern, wie Anweisungen gegeben werden. Der aaSoP gibt die Fahrtstrecke an; erklärt sich der Bewerber als ortskundig, so können ihm mit seinem Einverständnis auch Fahrtziele vorgegeben werden. Im Übrigen kann der aaSoP Hinweise zum erwarteten Fahrverhalten geben, z. B. hinsichtlich der Geschwindigkeit.
Prüfort und Prüfstrecke
Die Prüfung findet grundsätzlich innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften statt. Der Prüfort wird durch die zuständige oberste Landesbehörde festgelegt. Die Fahrerlaubnisbehörde legt fest, an welchem Prüfort der Bewerber die Prüfung abzulegen hat.
Etwa die Hälfte der reinen Fahrzeit soll für Prüfungsstrecken außerhalb geschlossener Ortschaften, möglichst auch unter Einschluss der Autobahnen oder autobahnähnlich ausgebauten Kraftfahrstraßen verwendet werden. Abweichend hiervon sind Prüfungen für die Klasse M und S überwiegend innerhalb geschlossener Ortschaften durchzuführen.
Prüfungsdauer und Mindestfahrzeit
Die Prüfungsdauer und die reine Fahrzeit betragen mindestens
Klasse | Prüfungsdauer insgesamt in Minuten |
davon Fahrzeit in Minuten1 |
A | 60 | 25 |
A | 40 bei Aufstieg von A2 2 | 25 |
A2 | 60 | 25 |
A2 | 40 bei Aufstieg von A12 | 25 |
A1 | 45 | 25 |
B | 45 | 25 |
BE | 45 | 25 |
C1 | 75 | 45 |
C1E | 75 | 45 |
C | 75 | 45 |
CE | 75 | 45 |
D1 | 75 | 45 |
D1E | 75 | 45 |
D | 75 | 45 |
DE | 70 | 45 |
AM | 45 | 25 |
T | 60 | 30 |
1 Fahrzeit ohne Grundfahraufgaben, ohne Sicherheits-/Abfahrtkontrolle/Handfertigkeiten,
ohne Verbinden und Trennen und ohne Vor- und Nachbereitung (z. B. Bekanntgabe
des Ergebnisses).
Die aufgeführte reine Fahrzeit entspricht EU-Vorgaben.
2 Nur bei Erweiterung von der Klasse A1 auf die Klasse A2 und
von der Klasse A2 zur Klasse A (stufenweiser Zugang bei jeweils zweijährigem
Vorbesitz und Erweiterung auf die nächsthöhere
Klasse).
sofern der Bewerber nicht schon vorher gezeigt hat, dass er den Anforderungen der Prüfung nicht gewachsen ist.
Besonders schmale Straßen ohne Verkehrsbedeutung innerhalb geschlossener Ortschaften sollen nur befahren werden, um die Geschwindigkeitsanpassung und das Raumschätzungsvermögen zu beurteilen.
Bei Prüfstrecken außerhalb geschlossener Ortschaften kann dem Bewerber aufgegeben werden, nach Wegweisern zu fahren. Dies ist auch innerhalb geschlossener Ortschaften zulässig, wenn dadurch die Richtungsangabe erleichtert wird.
Regeln für den Prüfer
Der aaSoP soll der psychischen Belastung des Bewerbers Rechnung tragen; deshalb ist es z. B. unangebracht, dem Bewerber während der Fahrt Fehler vorzuhalten oder nach der Bedeutung von Verkehrszeichen zu fragen.
Prüfungsteile
Die Prüfung setzt sich wie folgt zusammen:
- fahrtechnische Vorbereitung der Fahrt (siehe Anlage 10)
- Grundfahraufgaben
- Prüfungsfahrt.
- Verbinden und Trennen von Fahrzeugen (nur bei den Klassen BE, CE, C1E, DE, D1E und T)
- Abfahrtkontrolle bei den Klassen C, C1, D, D1 und T
- Handfertigkeiten nur bei den Klassen D und D1
Bewertung der Prüfung
Vorschriften sind nicht kleinlich auszulegen; auch gute Leistungen sind zu berücksichtigen.
Für die Duchführung der praktischen Prüfung sind
a) die fahrtechnische Vorbereitung der Fahrt, die Grundfahraufgaben und die
Prüfungsfahrt,
b) die Abfahrtkontrolle/Handfertigkeiten und
c) das Verbinden und Trennen von Fahrzeugen
jeweils getrennte Prüfungsteile, die jeweils getrennt voneinander bewertet
werden. Bereits bestandene Prüfungsteile sind nicht zu wiederholen.
Für die Bewertung der Prüfungsfahrt sind folgende Grundsätze zu beachten:
Trotz sonst guter Leistungen ist die Prüfung als nicht bestanden zu bewerten und soll beendet werden, wenn ein erhebliches Fehlverhalten festgestellt worden ist. Dabei handelt es sich um:
- Gefährdung oder Schädigung
- Grobe Missachtung der Vorfahrt und Vorrangregelung
- Nichtbeachten von "Rot" bei Lichtzeichenanlagen oder entsprechenden Zeichen eines Polizeibeamten
- Nichtbeachten der Vorschriftzeichen
o Zeichen 206 STOP-Schild,
o Verkehrsverbote (Zeichen 250 bis Zeichen 266) ohne Zusatzschild, wie z. B. "Anlieger frei",
o Zeichen 267 Verbot der Einfahrt - Nichtbeachten anderer Vorschriftzeichen mit der Folge einer möglichen Gefährdung
- Verstoß gegen das Überholverbot
- Vorbeifahren an Schul- und Linienbussen, die mit Warnblinklicht an Haltestellen halten, mit einer Geschwindigkeit von mehr als 20 km/h
- Endgültiges Einordnen zum Linksabbiegen auf Fahrstreifen des Gegenverkehrs
- Fahrstreifenwechsel ohne Verkehrsbeobachtung
- Fehlende Reaktion bei Kindern, Hilfsbedürftigen und älteren Menschen
Zum Nichtbestehen einer Prüfung kann außer den genannten Fehlverhalten auch die Wiederholung oder Häufung von verschiedenen Fehlern führen, wie z. B.:
- Mangelhafte Verkehrsbeobachtung
- Nichtangepasste Geschwindigkeit
- Vorbeifahren an Schul- und Linienbussen, die mit Warnblinklicht an Haltestellen halten, mit mehr als Schrittgeschwindigkeit, aber nicht mehr als 20 km/h
- Fehlerhaftes Abstandhalten
- Unterlassene Bremsbereitschaft
- Nichteinhalten des Rechtsfahrgebots
- Nichtbeachten von Verkehrszeichen, mit Ausnahme der bei "erhebliche Fehlverhalten" genannten Situationen
- Langes Zögern an Kreuzungen und Einmündungen
- Fehlerhaftes oder unterlassenes Einordnen in Einbahnstraßen
- Fehlerhaftes oder unterlassenes Betätigen des Blinkers
- Fehlerhafte oder unterlassene Benutzung der Bremsen und vorhandener Verzögerungssysteme
- Fehler bei der Fahrzeugbedienung
- Fehler bei der umweltbewussten und energiesparenden Fahrweise.
Verhalten des Fahrlehrers
Versucht der Fahrlehrer den aaSoP zu täuschen oder macht das Verhalten des Fahrlehrers die Beurteilung des Bewerbers bei der Prüfungsfahrt unmöglich, ist diese mit dem Ergebnis "nicht bestanden" zu beenden.
Vorzeitige Beendigung der Prüfungsfahrt
Die Prüfungsfahrt soll beendet werden, sobald sich herausstellt, dass der Bewerber den Anforderungen der Prüfung nicht gerecht wird.
Zusätzliche Festlegungen für die Klassen A, A1 und AM
Die Übermittlung der Anweisungen des aaSoP über Funk erfolgt durch den Fahrlehrer. Der Bewerber fährt überwiegend voraus.
Zusätzliche Festlegungen für die Klasse T
Wenn bei Prüfungsfahrten für die Klasse T Zugmaschinen verwendet werden, auf denen keine geeigneten Plätze für den aaSoP und den Fahrlehrer vorhanden sind, darf das Begleitfahrzeug, in dem sich der aaSoP befindet, nicht von einem Fahrschüler gelenkt werden. Es darf nicht mehr als ein Bewerber von dem Begleitfahrzeug aus geprüft werden.
Die Prüfungsfahrten für die Klasse T erfolgen in diesen Fällen mit Einsatz von Funkanlagen. Die Übermittlung der Anweisungen des aaSoP über Funk erfolgt durch den Fahrlehrer. Das Begleitfahrzeug fährt innerhalb der Prüfungsfahrt voraus.
Grundfahraufgaben
Bewertung der Grundfahraufgaben
Jede Aufgabe darf einmal wiederholt werden.
Die praktische Prüfung ist nicht bestanden, wenn der Bewerber
- auch bei der Wiederholung eine Grundfahraufgabe nicht fehlerfrei ausführt,
- den Verkehr ungenügend beobachtet und es dadurch zu einer Gefährdung kommt,
- eine Person, ein Fahrzeug oder einen anderen Gegenstand anfährt.
Grundfahraufgaben Klasse B
Die Grundfahraufgaben dienen dem Nachweis, dass der Bewerber ein Fahrzeug der Klasse B bei geringer Geschwindigkeit selbständig handhaben kann. Sie bestehen aus Fahraufgaben, die auf verkehrsarmen Straßen oder Plätzen möglichst in der Ebene durchzuführen sind. Die Vorschriften der StVO sind zu beachten; so ist z.B. vor Beginn und während der Aufgaben der Verkehr ausreichend zu beobachten und beim Anfahren vom Fahrbahnrand der Blinker zu betätigen.
Bei der Grundfahraufgabe "Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung" ist der Fahrlehrer vor Beginn der jeweiligen Prüfung darüber zu informieren, dass diese Grundfahraufgabe durchgeführt wird. Sie soll möglichst in der ersten Hälfte der praktischen Prüfung stattfinden.
Aus den Aufgaben sind bei jeder Prüfung zwei auszuwählen, wobei eine Aufgabe aus den Nummern 1 bis 2 und eine weitere Aufgabe aus den Nummer 3 bis 5 durchzuführen ist. Die Auswahl trifft der amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr.
Grundfahraufgabe | Nr. | auszuwählen |
Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt oder Rückwärtsfahren in eine Parklücke (Längsaufstellung) | 1 | ja |
Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung | 2 | ja |
Einfahren in eine Parklücke (Quer- oder Schrägaufstellung) | 3 |
|
Umkehren | 4 | von diesen zwei Aufgaben ist eine auszuwählen |
Summe der zu fahrenden Grundfahraufgaben | 3 |
1. Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt
Inhalt der Grundfahraufgabe
Nach rechts rückwärts in einem engen Bogen fahren, ohne auf den Bordstein aufzufahren oder die Fahrbahnbegrenzung zu überfahren. Fahrzeug parallel zum Bordstein oder zur Fahrbahnbegrenzung anhalten.
Fehlerbewertung
- Ungenügende Beobachtung des Verkehrs
- Auffahren auf den Bordstein oder Überfahren der Fahrbahnbegrenzung
- Nicht annähernd parallel zum Bordstein oder zur Fahrbahnbegrenzung angehalten
- Mehr als zwei Korrekturzüge.*1)
*1) Ein Korrekturzug ist die Bewegung des Fahrzeugs entgegen der Fahrtrichtung der Aufgabe.
2. Rückwärtsfahren in eine Parklücke (Längsaufstellung)
Inhalt der Grundfahraufgabe
Rückwärtsfahren in eine etwa 8 m lange Lücke (z.B. zwischen zwei hintereinander stehenden Fahrzeugen) und halten.
Fehlerbewertung
- Ungenügende Beobachtung des Verkehrs
- Auffahren auf den Bordstein oder Überfahren der Fahrbahnbegrenzung
- Fehlerhafte Endstellung (z.B. Einklemmen anderer Fahrzeuge)
- Abstand vom Bordstein oder von der Fahrbahnbegrenzung mehr als 30 cm
- Mehr als zwei Korrekturzüge
3. Einfahren in eine Parklücke (Quer- oder Schrägaufstellung)
Inhalt der Grundfahraufgabe
Vorwärts- oder Rückwärtsfahren in eine Lücke zwischen zwei parallel stehenden Fahrzeugen oder auf eine quer oder schräg zur Fahrtrichtung markierte Parkfläche und anschließend halten.
Fehlerbewertung
- Ungenügende Beobachtung des Verkehrs
- Nicht ausreichender Seitenabstand
- Fahrzeugumriss ragt über markierte Parkfläche hinaus
- Mehr als zwei Korrekturzüge
4. Umkehren
Inhalt der Grundfahraufgabe
Selbständiges Auswählen einer geeigneten Stelle und Methode zum Umkehren (z.B. Park- oder Stellplatz, Einmündung, Grundstückseinfahrt).
Fehlerbewertung
- Ungenügende Beobachtung des Verkehrs
- Unzulässiges Abweichen vom Rechtsfahrgebot
5. Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung
Inhalt der Grundfahraufgabe
Der Bewerber hat den Pkw durch Betätigen der Betriebsbremse mit höchstmöglicher
Verzögerung aus einer Geschwindigkeit von ca. 40 km/h zum Stillstand
zu bringen.
Die Aufgabe setzt voraus, dass durch den Fahrlehrer sichergestellt ist, dass
eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist; deshalb
ist eine Beobachtung des rückwärtigen Verkehrs (Spiegelbenutzung
und Überprüfen des Toten Winkels) vor dem Beginn der Bremsung nicht
erforderlich. Die Anweisung zur Durchführung der Bremsung erfolgt durch
den Fahrlehrer.
Fehlerbewertung
- Zu geringe Ausgangsgeschwindigkeit
- Kein schlagartiges Betätigen der Betriebsbremse
- Nichterreichen der notwendigen Verzögerung
- Wesentliches Abweichen von der Fahrlinie durch fehlerhaftes Lenken
- Abwürgen des Motors
Grundfahraufgaben Klasse BE
Rückwärtsfahren um eine Ecke nach links
Inhalt der Grundfahraufgabe
Möglichst weit rechts anhalten und die Fahrzeugkombination nach links rückwärts fahren, ohne auf den Bordstein aufzufahren oder die Fahrbahnbegrenzung zu überfahren. Die Fahrzeugkombination mit höchstens 1 m Abstand des breiteren Fahrzeugs parallel zum Bordstein oder zur Fahrbahnbegrenzung anhalten.
Fehlerbewertung
- Unterlassen der Aufforderung, den rückwärtigen Verkehrsraum zu sichern
- Ungenügende Beobachtung des Verkehrs
- Auffahren auf den Bordstein oder Überfahren der Fahrbahnbegrenzung
- Nicht annähernd parallel zum Bordstein oder zur Fahrbahnbegrenzung angehalten
- Mehr als 1 m Abstand des breiteren Fahrzeugs zum Bordstein oder zur Fahrbahnbegrenzung beim Anhalten
- Nichtanhalten bei Abbrechen der Sichtverbindung zu der den rückwärtigen Verkehr sichernden Person
- Nichtbetätigen der Rückfahrsperre (falls vorhanden)
- Mehr als drei Korrekturzüge
Grundfahraufgaben Klasse A, A2 und A1
Es dürfen maximal drei Grundfahrübungen wiederholt werden.
Grundfahraufgaben dienen dem Nachweis, dass der Bewerber ein Kraftrad der Klasse A, A1 oder M selbständig handhaben kann, die Grundbegriffe der Fahrphysik kennt und sie richtig anwenden kann (Fahrzeugbeherrschung). Sie sind, wenn möglich, außerhalb des öffentlichen Verkehrs, sonst auf verkehrsarmen Straßen und Plätzen möglichst in der Ebene durchzuführen. Sind zur Durchführung der Aufgaben auf öffentlichen Straßen oder Plätzen Markierungen erforderlich, so sind dazu Leitkegel zu verwenden. Die Leitkegel müssen mindestens 15 cm hoch sein. Die Bodenplatte muss aus Sicherheitsgründen abgeschnitten sein.
- Die Ausweichaufgaben werden nur nach "links" geprüft.
- Die Vorschriften der StVO sind zu beachten; so ist z.B. vor Beginn
jeder Aufgabe (Anfahren) der rückwärtige Verkehr durch Spiegelbenutzung
und Überprüfen des Toten Winkels zu beobachten. Außerdem
muss beim Anfahren vom Fahrbahnrand der Blinker betätigt werden.
Grundfahraufgabe | Nr. | auszuwählen |
Fahren eines Slaloms mit Schrittgeschwindigkeit (5 x 3,5 m Abstand) | 1 | ja |
Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung | 2 | ja |
Ausweichen ohne Abbremsen | 3 | ja |
Ausweichen nach Abbremsen | 4 | ja |
Slalom (4 x 7 m Abstand) | 5 | |
Langer Slalom (4 x 9 m / 2 x 7 m Abstand) | 6 | von diesen zwei Aufgaben ist eine auszuwählen |
Fahren mit Schrittgeschwindigkeit geradeaus | 7 | |
Stop and Go | 8 | |
Kreisfahrt (4,5 m Halbmesser) | 9 | von diesen drei Aufgaben ist eine auszuwählen |
Summe der zu fahrenden Grundfahraufgaben | 6 |
Bei stufenweisem Zugang und jeweils zweijährigem Vorbesitz von A1 nach A2 und A2 nach A entfallen die alternativen Aufgaben. Summe der zu fahrenden Grundfahraufgaben: vier.
1. Fahren eines Slaloms mit Schrittgeschwindigkeit (5 x 3,5 m Abstand)
Inhalt der Grundfahraufgabe
Der Bewerber hat eine Slalomstrecke (6 Leitkegel, Abstand 3,5 m, Aufbau siehe Skizze zu 2.1) mit Schrittgeschwindigkeit (ca. 5 km/h) unter Beibehaltung des Gleichgewichts und mit richtiger Handhabung von Kupplung, Gas und Bremse zu durchfahren.
Fehlerbewertung
- Überschreiten der Schrittgeschwindigkeit
- Auslassen eines Feldes
- Umwerfen eines Leitkegels
- Absetzen eines Fußes auf die Fahrbahn.
2. Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung
Inhalt der Grundfahraufgabe
Der Bewerber hat das Kraftrad unter gleichzeitiger Benutzung beider Bremsen
mit höchstmöglicher Verzögerung aus einer Geschwindigkeit von
ca. 50 km/h (bei Klasse M aus ca. 40 km/h) zum Stillstand zu bringen, ohne
dass das Kraftrad dabei wesentlich von der Fahrlinie abweicht.
Die Aufgabe setzt voraus, dass sichergestellt ist, dass eine Gefährdung
des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist; deshalb ist eine Beobachtung
des rückwärtigen Verkehrs (Spiegelbenutzung und Überprüfung
des Toten Winkels) vor Beginn der Bremsung nicht erforderlich.
Das Blockieren des Hinterrades wird nicht beanstandet, wenn das Kraftrad stabil
gehalten wird.
Fehlerbewertung
- Zu geringe Ausgangsgeschwindigkeit
- Nichterreichen der notwendigen Verzögerung
- Benutzung nur eines Brems-Hebels *
- Wesentliches Abweichen von der Fahrlinie
- Abwürgen des Motors
* Gilt nicht für kombinierte Brems-Systeme, bei welchen bei Betätigung nur eines Brems-Hebels die volle Bremswirkung aller Bremsen erreicht werden kann.
3. Ausweichen ohne Abbremsen
Inhalt der Grundfahraufgabe
Beschleunigen auf etwa 50 km/h (bei Klasse M auf etwa 40 km/h), vor einer
markierten Stelle um etwa 1 bis 1,5 m nach links ausweichen und, ohne zu bremsen,
auf die ursprüngliche Fahrlinie zurückkehren. Das Ausweichen darf
frühestens 9 m vor der markierten Stelle beginnen.
Die Aufgabe setzt voraus, dass sichergestellt ist, dass eine Gefährdung
des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist; deshalb ist eine Beobachtung
des rückwärtigen Verkehrs (Spiegelbenutzung und Überprüfen
des Toten Winkels) vor Beginn des Ausweichens nicht erforderlich.
Fehlerbewertung
- Zu geringe Ausgangsgeschwindigkeit
- Zu frühes oder nicht ausreichendes Ausweichen
- Bremsen vor Wiedererreichen der Fahrlinie
- Die ursprüngliche Fahrlinie wird nicht annähernd wieder erreicht
- Herunternehmen eines Fußes oder beider Füße von den Fußrasten
- Umwerfen des zweiten Leitkegels.
4. Ausweichen nach Abbremsen
Inhalt der Grundfahraufgabe
Beschleunigung auf etwa 50 km/h (bei Klasse M auf etwa 40 km/h), dann rechtzeitig
kurz abbremsen und nach Lösen der Bremsen mit einer Geschwindigkeit im
eigenstabilen Bereich (ca. 30 km/h) vor einer markierten Stelle um etwa 1
bis 1,5 m nach links ausweichen und, ohne zu bremsen, auf die ursprüngliche
Fahrlinie zurückkehren.
Das Ausweichen darf frühestens 7 m vor der markierten Stelle beginnen.
Die Aufgabe setzt voraus, dass sichergestellt ist, dass eine Gefährdung
des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist; deshalb ist eine Beobachtung
des rückwärtigen Verkehrs (Spiegelbenutzung und Überprüfen
des Toten Winkels) vor Beginn des Ausweichens nicht erforderlich.
Fehlerbewertung
- Zu geringe Ausgangsgeschwindigkeit
- Zu frühes oder nicht ausreichendes Ausweichen
- "Herumlenken" des Kraftrades um die Leitkegel
- Nichtlösen der Bremsen beim Ausweichen oder Bremsen vor Wiedererreichen der Fahrlinie
- Die ursprüngliche Fahrlinie wird nicht annähernd wieder erreicht
- Herunternehmen eines Fußes oder beider Füße von den Fußrasten
- Umwerfen des zweiten Leitkegels
5. Slalom
Inhalt der Grundfahraufgabe
Der Bewerber hat eine Slalomstrecke (Länge ca. 50 m, 5 Leitkegel, Abstand 7 m, Aufbau siehe Skizze zu 2.5) mit einer Geschwindigkeit von ca. 30 km/h zu durchfahren.
Fehlerbewertung
- Zu geringe Geschwindigkeit
- Auslassen eines Feldes
- Umwerfen eines Leitkegels
- Berühren der Fahrbahn mit einem Fuß.
6. Langer Slalom
Inhalt der Grundfahraufgabe
Der Bewerber hat eine Slalomstrecke (Länge ca. 80 m, 5 Leitkegel Abstand 9 m, anschließend 2 Leitkegel Abstand 7 m, Aufbau siehe Skizze zu 2.6) mit einer Anfangsgeschwindigkeit von ca. 30 km/h mit annähernd gleichbleibender Geschwindigkeit zu durchfahren. Die Aufgabe darf nicht im 1. Gang gefahren werden.
Fehlerbewertung
- Zu geringe Geschwindigkeit
- Auslassen eines Feldes
- Umwerfen eines Leitkegels
- Berühren der Fahrbahn mit einem Fuß.
7. Fahren mit Schrittgeschwindigkeit geradeaus
Inhalt der Grundfahraufgabe
Der Bewerber hat eine Strecke von ca. 25 mit Schrittgeschwindigkeit unter Beibehaltung des Gleichgewichts und mit richtiger Handhabung von Kupplung, Gas und Bremse geradeaus zu fahren.
Fehlerbewertung
- Überschreiten der Schrittgeschwindigkeit
- Starkes Abweichen von der Geraden (mehrfaches Abweichen von der Geraden um mehr als 30 cm nach links oder rechts); die ersten 5 m nach dem Anfahren werden nicht bewertet
- Herunternehmen eines Fußes oder beider Füße von der Fußraste.
8. Stop and Go
Inhalt der Grundfahraufgabe
Mehrfaches Anfahren und Anhalten, abgestimmtes Betätigen von Gas, Kupplung
und Bremse, Füße nur zum Abstützen des Kraftrades im Stand
von den Fußrasten nehmen und auf die Fahrbahn absetzen.
Dabei soll gezeigt werden, dass die Neigung des Kraftrades nach der einen
oder anderen Seite bewusst erfolgt, indem zunächst zweimal der eine und
dann zweimal der andere Fuß abgesetzt wird.
Beobachtung des rückwärtigen Verkehrs (siehe Nr. 1.1, 2. Spiegelstrich)
ist nur beim ersten Anfahren erforderlich. Gangwechsel ist während der
Aufgabe nicht erforderlich.
Fehlerbewertung
- Anfahren im falschen Gang
- Abwürgen des Motors
- Füße nicht auf den Fußrasten, außer zum Abstützen beim Anhalten
- Abstützen der Füße nicht wie beschrieben.
9. Kreisfahrt
Inhalt der Grundfahraufgabe
Einfahren in einen Kreis mit einem Halbmesser von 4,5 m (eine Markierung des Kreises ist nicht erforderlich), mehrfaches Kreis fahren und Verlassen des Kreises. Die Kreisfahrt kann wahlweise in die eine oder die andere Richtung verlangt werden; auf öffentlichen Straßen jedoch nur nach links. Die Geschwindigkeit ist so zu wählen, dass Schräglage entsteht. Die Beobachtung des rückwärtigen Verkehrs (siehe Nr. 1.1, 2. Spiegelstrich) ist nur vor dem Einfahren in den Kreis erforderlich.
Fehlerbewertung
- Starkes Abweichen vom vorgegebenen Halbmesser
- Starkes Abweichen von der Kreisform
- Herunternehmen eines Fußes oder beider Füße von der Fußraste
- Fahren im falschen Gang
- Schräglage ist nicht festzustellen.
Grundfahraufgaben Klasse AM
Grundfahraufgabe | Nr. | auszuwählen |
Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung | 2 | ja |
Ausweichen ohne Abbremsen | 3 |
|
Ausweichen nach Abbremsen | 4 | von diesen zwei Aufgaben ist eine auszuwählen |
Slalom (4 x 7 m Abstand) | 5 | ja |
Fahren mit Schrittgeschwindigkeit geradeaus | 7 |
|
Stop and Go | 8 |
|
Kreisfahrt (4,5 m Halbmesser) | 9 | von diesen drei Aufgaben ist eine auszuwählen |
Summe der zu fahrenden Grundfahraufgaben | 4 |