Mindestalter
18 Jahre oder 17 Jahre bei Begleitetes Fahren.
Die Ausbildung kann ein halbes Jahr vor erreichen des Mindestalters begonnen werden.
Fahrzeuge die Du fahren darfst
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3500 kg nicht übersteigt.
Theorieunterricht den Du besuchen mußt
Kein Theorieunterricht ist vorgeschrieben, Du darfst aber gerne zum Theorieunterricht kommen.
Besondere Ausbildungsfahrten
3 x 45 Minuten Überlandfahrten
1 x 45 Minuten Autobahnfahrten
1 x 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit
Prüfungen
- Praktische Prüfung
Erste-Hilfe-Kurs
Vor dem 21.10.2015 Führerschein erteilt bekommen?
Wer BE als Erweiterung beantragt und Lebensrettende Sofortmaßnahmen mit acht Unterrichtseinheiten (zu je 45 Minten) besucht hat, muss für den Antrag einen Erste-Hilfe-Kurs mit mindestens neun Unterrichtseinheiten absolvieren.
Ausgenommen:
- Ärzte, Zahärzte
- staatlich anerkannte Ausbildungsberufe: Medizinischer, Zahnmedizinischer, Tiermedizinischer oder Pharmazeutisch-kaufmännischer Fachangestellter/Medizinische, Zahnmedizinische, Tiermedizinische oder Pharmazeutischkaufmännische Fachangestellte oder in einem landesrechtlich geregelten Helferberuf des Gesundheits- und Sozialwesens
- Schwesternhelferin
- Pflegediensthelfer
- Sanitätsausbildung
- rettungsdienstliche Ausbildung
- Rettungschwinner mit Deutschen Rettungsschwimmerabzeichen in Silber oder Gold