Führerschein - B96-Fahrerschulung

B96-Tageskurse

Preis: 250€

Komplettpreis für Theorie- und Praxisteil!

Einzige Zusatzkosten: Antragsgebühr beim Sraßenverkehrsamt für neue Führerscheinkarte.

 

=buchbar =wenige Plätze =Warteliste =ausgebucht

 

Termin Kurs Verfügbarkeit 1)
Fr. 19.04.2024 B96-Tageskurs
Sa. 20.04.2024 B96-Tageskurs
Sa. 27.04.2024 B96-Tageskurs
Fr. 03.05.2024 B96-Tageskurs
Sa. 04.05.2024 B96-Tageskurs
Fr. 10.05.2024 B96-Tageskurs
Sa. 11.05.2024 B96-Tageskurs
Fr. 17.05.2024 B96-Tageskurs
Sa. 18.05.2024 B96-Tageskurs
Fr. 24.05.2024 B96-Tageskurs
Sa. 25.05.2024 B96-Tageskurs
Fr. 31.05.2024 B96-Tageskurs
Sa. 01.06.2024 B96-Tageskurs
Sa. 08.06.2024 B96-Tageskurs
Sa. 15.06.2024 B96-Tageskurs
Sa. 22.06.2024 B96-Tageskurs
Sa. 29.06.2024 B96-Tageskurs

1) Die Verfügbarkeit wird nicht in Echtzeit aktualisiert, ist aber meist Tagesaktuell.

Weitere Termine folgen

Einfach per E-Mail anfragen, ob ein Platz frei geworden ist.

 

Ablauf

Theorie- und Praxisteil absolvieren (Reihenfolge beliebig).

Der Praxisteil wird mit dem Automatik-Fahrschulauto und Anhänger durchgeführt.

Bescheinigung über Teilnahme von der Fahrschule.

Bescheinigung beim Straßenverkehrsamt vorlegen, neuen Führerschein bekommen.

Nicht notwendig: Erste Hilfe, Antrag beim Straßenverkehrsamt, Sehtest, Prüfungen.

 

Voraussetzung zur Teilnahme

Eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B; kein Fahrverbot.

 

Mindestalter

18 Jahre oder 17 Jahre bei Begleitetem Fahren.

Die Ausbildung kann ein halbes Jahr vor erreichen des Mindestalters begonnen werden.

 

Fahrzeuge die Du fahren darfst (§ 6a FeV)

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3.500kg überschreitet, aber 4.250kg nicht übersteigt.
Achtung: es kommt NICHT auf die Beladung des Zugfahrzeugs und des Anhängers an! Entscheidend ist die zulässige Gesamtmasse laut Fahrzeugscheinen jeweils unter Punkt F.1 (Zugfahrzeug + Anhänger ≤ 4250kg).

Für Wohnmobile/Reisemobile ist die B96-Erweiterung nicht geeignet! Ohne oder mit der B96-Erweiterung dürfen Wohnmobile bis 3500kg zulässiger Gesamtmasse gefahren werden und ein Anhänger bis 750kg zulässiger Gesamtmasse mitgeführt werden.

Prüfungen

  • keine

 

Bescheinigung und Führerschein

Nach Teilnahme an der B96-Fahrerschulung, stellt die Fahrschule eine Bescheinigung aus (diese berechtigt noch nicht zum führen der entsprechenden Fahrzeugkombinationen).

Mit dieser muß beim Straßenverkehrsamt eine neue Führerscheinkarte beantragt werden (biometrisches Bild notwendig); erst mit der neuen Führerscheinkarte (vorläufiger Führerschein für Deutschland möglich) dürfen B96-Kombinationen gefahren werden.

Wichtig: Rechtzeitig einen Termin beim Straßenverkehrsamt beantragen (in Düsseldorf Wartezeit bis zu drei Wochen)!

 

Gut zu wissen

100er-Zulassung

Voraussetzungen für eine 100er-Zulassung

Bei youtube erklärt.

 

Abrissseil richtig befestigen

ADAC

Info Abreißseil

ANBW

Holland-Öse

Wer es ganz genau wissen will

 

Änderung der Klasse B, 4250kg mit Gespann fahren?

Was das EU-Parlament am 28.02.2024 beschlossen hat (was aber noch lange nicht Gesetz ist):

  • Nach zwei Jahren Besitz der Klasse B sollen Wohnmobile, Krankenwagen und Sonderfahrzeuge (z.B. Feuerwehrwagen) mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 4250kg gefahren werden dürfen.
  • Bei Fahrzeugen mit alternativen Antrieben soll die zulässige Gesamtmasse auf 4250kg angehoben werden, es dürfen dann Anhänger mit maximal 750kg zulässiger Gesamtmasse mitgeführt werden.

 

 

Onlineanmeldung

Hier können Sie einen der begrenzten Plätze sichern. Wir werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen, ob wir Ihren Wunschtermin anbieten können. Rechtswirksam wird der Vertrag erst, wenn Sie ihn in einer unserer Fahrschulen unterschreiben.

 


Wir setzen uns dann baldmöglichst, zu unseren Bürozeiten (Mo - Fr, jeweils von 15:30 Uhr bis 19:00 Uhr), mit Ihnen in Verbindung um die Einzelheiten zu besprechen.

*) benötigen wir für die Bescheinigung, die wir ausstellen.

Ihre Daten werden gemäß unserer Datenschutzerklärung nach Art. 6 Abs. 1 EU-Datenschutz-Grundverordnung behandelt. Mit dem Absenden des Formulars erklären Sie sich damit einverstanden.