Mindestalter
18 Jahre oder 17 Jahre bei Begleitetes Fahren.
Die Ausbildung kann ein halbes Jahr vor erreichen des Mindestalters begonnen werden.
Fahrzeuge die Du fahren darfst
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und
A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg, die
zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer
ausgelegt und gebaut sind.
Auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr
als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse,
sofern 3500 kg zulässiger Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten
wird.
Achtung: es kommt NICHT auf die Beladung des Zugfahrzeugs und des Anhängers
an! Entscheidend ist die zulässige Gesamtmasse laut Fahrzeugscheinen
(Zugfahrzeug + Anhänger).
Außerdem berechtigt die Fahrerlaubnis der Klasse B zum Führen von Fahrzeugen der Klassen AM und L.
Theorieunterricht den Du besuchen mußt
12 x 90 Minuten Grundstoff (Thema 1 - 12)
2 x 90 Minuten klassenspezifische Unterrichte (Thema B1 - B2)
Bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis, sind 6 mal Grundstoff ausreichend.
Besondere Ausbildungsfahrten
5 x 45 Minuten Überlandfahrten
4 x 45 Minuten Autobahnfahrten
3 x 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit
Prüfungen
- Theoretische Prüfung
- Praktische Prüfung