Mindestalter
16 Jahre.
Die Ausbildung kann ein halbes Jahr vor erreichen des Mindestalters begonnen werden.
Fahrzeuge die Du fahren darfst
Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit einer durch
die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h
und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit
einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 oder einer maximalen
Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elekromotoren.
Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit
von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder
einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3,
die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale
von Fahrrädern aufweiden (Fahrräder mit Hilfsmotor).
Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige leichtkraftfahrzeuge
jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit
von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3im
Falle von Fremdzündungsmotoren, einer maximalen Nutzleistung von nicht
mehr als 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder einer maximalen
Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elekromotoren; bei
vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse
nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle Elektrofahrzeugen.
Theorieunterricht den Du besuchen mußt
12 x 90 Minuten Grundstoff (Thema 1 - 12)
2 x 90 Minuten klassenspezifische Unterrichte (Thema A1 - A4)
Besondere Ausbildungsfahrten
Keine Sonderfahrten.
Die Prüfung
- Theoretische Prüfung
- Praktische Prüfung