Führerschein - Mofa

Mindestalter

16 Jahre.

Die Ausbildung kann ein halbes Jahr vor erreichen des Mindestalters begonnen werden.

 

Fahrzeuge die Du fahren darfst

Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 oder einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elekromotoren.
Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweiden (Fahrräder mit Hilfsmotor).
Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3im Falle von Fremdzündungsmotoren, einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elekromotoren; bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle Elektrofahrzeugen.

 

Theorieunterricht den Du besuchen mußt

12 x 90 Minuten Grundstoff (Thema 1 - 12)
2 x 90 Minuten klassenspezifische Unterrichte (Thema A1 - A4)

 

Besondere Ausbildungsfahrten

Keine Sonderfahrten.

 

Die Prüfung