Mindestalter
18 Jahre.
Die Ausbildung kann ein halbes Jahr vor erreichen des Mindestalters begonnen werden.
Fahrzeuge die Du fahren darfst
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit
a) einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und
b) einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg,
die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleitung abgeleitet sind.
Außerdem berechtigt die Fahrerlaubnis der Klasse A2 zum Führen von Fahrzeugen der Klassen A1 und AM.
Theorieunterricht den Du besuchen mußt
12 x 90 Minuten Grundstoff (Thema 1 - 12)
4 x 90 Minuten klassenspezifische Unterrichte (Thema A1 - A4)
Bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis, sind 6 mal Grundstoff ausreichend.
Bei zwei Jahren Vorbesitz von Klasse A1 muß der Unterricht nicht besucht werden.
Besondere Ausbildungsfahrten
5 x 45 Minuten Überlandfahrten
4 x 45 Minuten Autobahnfahrten
3 x 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit
Die Sonderfahrten entfallen bei zwei Jahren Vorbesitz von Klasse A1.
Die Prüfung
- Theoretische Prüfung (entfällt bei zwei Jahren Vorbesitz von Klasse A1)
- Praktische Prüfung
Erste-Hilfe-Kurs
Vor dem 21.10.2015 Führerschein erteilt bekommen?
Wer A2 als Erweiterung beantragt und Lebensrettende Sofortmaßnahmen mit acht Unterrichtseinheiten (zu je 45 Minten) besucht hat, muss für den Antrag einen Erste-Hilfe-Kurs mit mindestens neun Unterrichtseinheiten absolvieren.
Ausgenommen:
- Ärzte, Zahärzte
- staatlich anerkannte Ausbildungsberufe: Medizinischer, Zahnmedizinischer, Tiermedizinischer oder Pharmazeutisch-kaufmännischer Fachangestellter/Medizinische, Zahnmedizinische, Tiermedizinische oder Pharmazeutischkaufmännische Fachangestellte oder in einem landesrechtlich geregelten Helferberuf des Gesundheits- und Sozialwesens
- Schwesternhelferin
- Pflegediensthelfer
- Sanitätsausbildung
- rettungsdienstliche Ausbildung
- Rettungschwinner mit Deutschen Rettungsschwimmerabzeichen in Silber oder Gold