Mindestalter
- 24 Jahre bei direktem Zugang (mit "Trick" 21 Jahre),
- 20 Jahre für Krafträder bei stufenweisem Zugang (mindestens zwei Jahre Vorbesitz von Klasse A2)
Die Ausbildung kann ein halbes Jahr vor erreichen des Mindestalters begonnen werden.
Fahrzeuge die Du fahren darfst
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und einer Leitung von mehr als 15 kW.
Außerdem berechtigt die Fahrerlaubnis der Klasse A zum Führen von Fahrzeugen der Klassen A2, A1 und AM.
Theorieunterricht den Du besuchen mußt
12 x 90 Minuten Grundstoff (Thema 1 - 12)
4 x 90 Minuten klassenspezifische Unterrichte (Thema A1 - A4)
Bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis, sind 6 mal Grundstoff ausreichend.
Bei zwei Jahren Vorbesitz von Klasse A2 muß der Unterricht nicht besucht werden.
Besondere Ausbildungsfahrten
5 x 45 Minuten Überlandfahrten
4 x 45 Minuten Autobahnfahrten
3 x 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit
Die Sonderfahrten entfallen bei zwei Jahren Vorbesitz von Klasse A2.
Bei Vorbesitz von Klasse A1 sind nur sechs Sonderfahrten vorgeschrieben:
3 x 45 Minuten Überlandfahrten
2 x 45 Minuten Autobahnfahrten
1 x 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit
Die Prüfung
- Theoretische Prüfung (entfällt bei zwei Jahren Vorbesitz von Klasse A2)
- Praktische Prüfung
Erste-Hilfe-Kurs
Vor dem 21.10.2015 Führerschein erteilt bekommen?
Wer A als Erweiterung beantragt und Lebensrettende Sofortmaßnahmen mit acht Unterrichtseinheiten (zu je 45 Minten) besucht hat, muss für den Antrag einen Erste-Hilfe-Kurs mit mindestens neun Unterrichtseinheiten absolvieren.
Ausgenommen:
- Ärzte, Zahärzte
- staatlich anerkannte Ausbildungsberufe: Medizinischer, Zahnmedizinischer, Tiermedizinischer oder Pharmazeutisch-kaufmännischer Fachangestellter/Medizinische, Zahnmedizinische, Tiermedizinische oder Pharmazeutischkaufmännische Fachangestellte oder in einem landesrechtlich geregelten Helferberuf des Gesundheits- und Sozialwesens
- Schwesternhelferin
- Pflegediensthelfer
- Sanitätsausbildung
- rettungsdienstliche Ausbildung
- Rettungschwinner mit Deutschen Rettungsschwimmerabzeichen in Silber oder Gold