Ausbildung ab 16 ½
Die Ausbildung ist identisch wie bei Klasse B.
Wenn keine Gründe gegen Deine Fahreigung sprechen (z.B. Punkte in
Flensburg) und Deine Erzeihungsberechtigten zustimmen, kannst Du ab 16 ½
die Führerscheinausbildung für die Klassen B und BE beginnen.
Schon im Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis mußt Du mindestens
eine Begleitperson angeben, die Dich später auf Deinen Fahrten bis
zum 18. Geburtstag begleiten muss.
Die Begleitpersonen
Die Begleitpersonen sollen einen positiven Einfluss auf die Fahranfänger haben und müssen deshalb bestimmte Vorausstzungen erfüllen:
- mindestens 30 Jahre alt sein
- seit mindesten 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B sein
- dürfen nicht mehr als 1 Punkt im Flensburger Verkehrszentralregister haben.
- Bei zwei Punkten kann man einen Punkt mit einem FES-Seminar bei uns abbauen.
Die Prüfung
Frühestens drei Monate vor Deinem 17 Geburtstags kannst Du die theoretische
Prüfung ablegen und einen Monat vorher die praktische Prüfung.
Frühestens am 17. Geburtstag erhältst Du die Prüfbescheinigung
und erst mit dieser darfst Du dann in Begleitung fahren.
Mit 18 erhältst Du dann den Kartenführerschein ohne weitere Prüfung;
Du hast für den Umtausch drei Monate Zeit.
Rechtliches
- Bei jeder Fahrt muß eine der in der Prüfbescheinigung eingetragene Begleitperson auf dem Beifahrersitz mitfahren.
- Die Klassen AM und L darfst Du ohne Begleitperson fahren.
- Die Probezeit beginnt mit Aushändigung der Prüfbescheinigung.
- Die Prüfbescheinigung gilt nur in Deutschland (wird in Österreich anerkannt). Für die Klassen AM und L kann ein Kartenführerschein beantrag werden, mit dem Du dann die entsprechenden Fahrzeuge auch im Ausland fahren darfst.
- Für Dich als Fahranfänger gilt die 0 ‰-Grenze. Auch die Begleitperson sollte keinen Alkohol getrunken haben, damit er auch seine Aufgabe wahrnehmen kann
- Nicht mitführen der Prüfbescheinigung kostet ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 €.
- Der Fahrzeughalter sollte seiner Kfz-Versicherung mitteilen, das sein Fahrzeug für „begleitetes Fahren“ genutzt wird. Dann kann die Versicherung, wenn nötig, angepasst werden.