Führerschein - Begleitetes Fahren ab 17

Ausbildung ab 16 ½

Die Ausbildung ist identisch wie bei Klasse B.

Wenn keine Gründe gegen Deine Fahreigung sprechen (z.B. Punkte in Flensburg) und Deine Erzeihungsberechtigten zustimmen, kannst Du ab 16 ½ die Führerscheinausbildung für die Klassen B und BE beginnen.
Schon im Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis mußt Du mindestens eine Begleitperson angeben, die Dich später auf Deinen Fahrten bis zum 18. Geburtstag begleiten muss.

 

Die Begleitpersonen

Die Begleitpersonen sollen einen positiven Einfluss auf die Fahranfänger haben und müssen deshalb bestimmte Vorausstzungen erfüllen:

 

Die Prüfung

Frühestens drei Monate vor Deinem 17 Geburtstags kannst Du die theoretische Prüfung ablegen und einen Monat vorher die praktische Prüfung.
Frühestens am 17. Geburtstag erhältst Du die Prüfbescheinigung und erst mit dieser darfst Du dann in Begleitung fahren.
Mit 18 erhältst Du dann den Kartenführerschein ohne weitere Prüfung; Du hast für den Umtausch drei Monate Zeit.

 

Rechtliches