Führerschein - Leichtkraftrad - Klasse A1

Mindestalter

16 Jahre.

Die Ausbildung kann ein halbes Jahr vor erreichen des Mindestalters begonnen werden.

 

Fahrzeuge die Du fahren darfst

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3 und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leitung bis zu 15 kW.

Außerdem berechtigt die Fahrerlaubnis der Klasse A1 zum Führen von Fahrzeugen der Klasse AM.

 

Theorieunterricht den Du besuchen mußt

12 x 90 Minuten Grundstoff (Thema 1 - 12)
4 x 90 Minuten klassenspezifische Unterrichte (Thema A1 - A4)

Bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis, sind 6 mal Grundstoff ausreichend.

 

Besondere Ausbildungsfahrten

5 x 45 Minuten Überlandfahrten
4 x 45 Minuten Autobahnfahrten
3 x 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit

 

Die Prüfung

 

Sonderregelungen im Ausland laut ADAC (Stand 2014)

Diese Angaben sollen nur verdeutlichen, dass mit einer A1-Fahrerlaubnis nicht in ganz Europa gefahren werden darf; es ist keine Rechtsberatung und wir übernehmen keine Gewähr für Vollständig- und Richtigkeit.

Artikel 6 Abs.2 der EG-Führerscheinrichtlinie 91/439/EWG wird den EUMitgliedstaaten die Möglichkeit eingeräumt, die Gültigkeit eines Führerscheins, dessen Inhaber nicht das 18.Lebensjahr vollendet hat, in ihrem Hoheitsgebiet nicht anzuerkennen. Die Tatsache, dass das deutsche Führerscheinrecht hier ein anderes Mindestalter (16 Jahre) vorsieht, ist dabei unbeachtlich, zumal die Einschränkung ausdrücklich auch auf durchreisende Inhaber ausländischer Führerscheine anwendbar ist.

Österreich

Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse A1 (bzw. vormals 1a) dürfen in Österreich erst dann am Straßenverkehr teilnehmen, wenn das 16. Lebensjahr vollendet ist (§ 6 Abs.1 Ziffer 3 a) Führerscheingesetz (FSG)).

Niederlande

Die Niederlande haben von dieser Möglichkeit in Art. 110 Wegenverkeerswet 1994 (Straßenverkehrsgesetz) in Verbindung mit Art. 5 Reglement rijbeweijzen (Führerscheinverordnung) Gebrauch gemacht: So dürfen Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse A und A1 auch in den Niederlanden erst dann am Straßenverkehr teilnehmen, wenn das 18. Lebensjahr vollendet ist.

Seit 23.06.2013 dulden die Niederlande auch minderjährige Inhaber der Klasse A1, sofern sie sich vorübergehend in den Niederlanden aufhalten und im Heimatland das Mindestalter 16 Jahre gilt. Das Mindestalter für niederländische Inhaber der Klasse A1 bleibt aber weiterhin bei 18 Jahren.

Belgien

In Belgien beträgt das Mindestalter für Krafträder (über 50 ccm) bis 125 ccm 18 Jahre (Art. 2). Auch hier könnte es zu Problemen kommen (Praxisfälle liegen aber nicht vor).

Frankreich

Das französische Führerscheinrecht sieht dagegen explizit die Führerscheinklasse A1 vor, die dort auch mit 16 Jahren erworben werden kann (Art. R.221-4, 221-5 Code de la Route). Demnach dürfte es hier keine Probleme für noch nicht 18-jährige Inhaber einer entsprechenden deutschen Fahrerlaubnis geben.

Spanien

Gleiches gilt für Spanien, das ebenfalls für die Klasse A1 ein Mindestalter von 16 Jahren vorsieht (vgl. Art.5 und 7 Reglamento General de Conductores).

Italien

Auch in Italien sieht Art. 115 Abs. 1 b) Codice della Strada für Krafträder bis maximal 125 ccm ohne Sozius ein Mindestalter von 16 Jahren vor.

Griechenland

In Griechenland beträgt das Mindestalter für die Klasse A1 18 Jahre; hier dürfen laut Auskunft der griechischen Verkehrspolizei auch Inhaber eines deutschen Führerscheins dieser Klasse erst dann am Straßenverkehr teilnehmen, wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Schweiz

In der Schweiz sind Führer von ausländischen Krafträdern mit einem Zylinderinhalt bis 125 ccm zu Fahrten zugelassen, wenn sie das in ihrem Herkunftsland vorgeschriebene Mindestalter erreicht haben und mindestens 16 Jahre alt sind (Art. 43 Abs.2 VZV).

Großbrittanien

Fahren mit A1 erst ab 17 Jahren.

Andere Länder

keine Ahnung!

Gut, daß mit der EU-Fahrerlaubnis alles vereinheitlicht wurde, sonst würde da niemand mehr durchblicken.